Wenn's also geschieht, dass er sich so oder so schuldig gemacht hat, so soll er bekennen, womit er gesündigt hat.
Und es soll geschehen, wenn er in einem von diesen Dingen schuldig wird, dann bekenne er, worin er gesündigt hat.
Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat.
Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat.