Wenn's also geschieht, dass er sich so oder so schuldig gemacht hat, so soll er bekennen, womit er gesündigt hat. | Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. |
Wenn jemand sündigt und handelt gegen irgendein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat es nicht gewusst und versündigt sich und lädt eine Schuld auf sich. | Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch wenn er es nicht erkannte. |