Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat. | Und es soll geschehen, wenn er in einem von diesen Dingen schuldig wird, dann bekenne er, worin er gesündigt hat. |
Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig. | Und wenn jemand sündigt und irgendetwas von all dem tut, was der HERR zu tun verboten hat – hat er es auch nicht erkannt, dann ist er doch schuldig und soll seine Schuld tragen. |
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