Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig. | Und wenn jemand sündigt und irgendetwas von all dem tut, was der HERR zu tun verboten hat – hat er es auch nicht erkannt, dann ist er doch schuldig und soll seine Schuld tragen. |