Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat.
Wenn jemand sich kurz vorher eine Frau genommen hat, soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, dass er fröhlich sei mit seiner Frau, die er genommen hat.
Wenn ein Mann erst kurz verheiratet ist, soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und es soll ihm keinerlei Verpflichtung auferlegt werden. Er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und seine Frau, die er genommen hat, erfreuen.
Wenn ein Mann erst kurz verheiratet ist, muss er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll ein Jahr für sein Haus frei sein und soll seine Frau, die er geheiratet hat, glücklich machen.
Sehet die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater nährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr denn sie?