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3 Mose 5:5

Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat.
3 Mose 5:5 - NeÜ
3 Mose 5:5Wenn's also geschieht, dass er sich so oder so schuldig gemacht hat, so soll er bekennen, womit er gesündigt hat.
Und es soll geschehen, wenn er in einem von diesen Dingen schuldig wird, dann bekenne er, worin er gesündigt hat.
Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat.

Bibelvers des Tages

Du zeigst mir den Weg, der zum Leben hinführt.
Und wo du bist, hört die Freude nie auf.
Aus deiner Hand kommt ewiges Glück.

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Musst du durchs Wasser gehen, bin ich bei dir,
und durch reißende Ströme - sie überfluten dich nicht.
Musst du durchs Feuer gehen,
wirst du nicht versengt,
diese Flamme verbrennt dich nicht.
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